Die Besteuerung von verpachteten landwirtschaftlichen Flächen bei der Erbschaftsteuer ist vielschichtig – vor allem, wenn die Fläche nicht selbst bewirtschaftet, sondern beispielsweise für Photovoltaik-Anlagen verpachtet wird. Für die Besteuerung ist relevant, wie die Fläche zum Zeitpunkt des Erbfalls genutzt wird. Ohne steuerliche Begünstigungen kann die Steuerlast für Sie erheblich steigen.
Erben Sie verpachtete landwirtschaftliche Flächen, sollten Sie die Bewertung, die steuerlichen Einstufungen und die Gestaltungsmöglichkeiten gut kennen. Vor allem droht bei langfristiger Verpachtung eine Einstufung als Privatvermögen – und damit eine vollständige Besteuerung nach Verkehrswert.
Wann fällt Erbschaftsteuer auf landwirtschaftliche Flächen an?
Nicht jede geerbte Fläche führt automatisch zu einer Steuerpflicht. Maßgeblich ist die Nutzung im Zeitpunkt des Erbfalls: Wird die Fläche selbst bewirtschaftet, kann sie dem Betriebsvermögen zugeordnet sein. Bei Verpachtung – insbesondere an einen Photovoltaik-Betreiber – ist das in der Regel nicht der Fall.
Die Folge: Es greifen keine Verschonungsregelungen, sodass die Fläche mit dem vollständigen Verkehrswert besteuert wird.
Ackerland geerbt: Grundprinzip der Erbschaftsteuer in Deutschland
Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem steuerlichen Wert der vererbten Fläche. Bei verpachteten landwirtschaftlichen Flächen kommt meist der Verkehrswert zur Anwendung – hauptsächlich dann, wenn zusätzlich ein Photovoltaik-Pachtvertrag besteht. Dieser Pachtvertrag erhöht den Wert der Fläche deutlich, da bei der Bewertung regelmäßige Photovoltaik-Pachtpreise aus dem Vertrag einkalkuliert werden.
Erbschaftsteuer auf Ackerland: Privat- oder Betriebsvermögen?
Ob eine Fläche als Betriebs- oder Privatvermögen gilt, beeinflusst die Erbschaftsteuer erheblich:
- Privates Vermögen: Es unterliegt der regulären Erbschaftsteuer ohne besondere Vergünstigungen. Somit gibt es eine volle Besteuerung des Marktwertes.
- Betriebsvermögen: In diesem Fall sind unter bestimmten Bedingungen Steuerbegünstigungen möglich. Die Verschonungsregelungen können zu einer 85%igen oder 100%igen Befreiung führen.
Für Sie bedeutet das im Erbfall: Die richtige Einordnung kann über zehntausende Euro entscheiden. Es lohnt sich, im Vorfeld zu prüfen, ob eine Umstrukturierung in Betriebsvermögen rechtlich und wirtschaftlich möglich ist.
Verpachtetes Ackerland und Erbschaftsteuer: Bewertung im Erbfall
Der steuerliche Wert landwirtschaftlicher Flächen wird über verschiedene Methoden berechnet. Dabei gilt:
- Aktive Bewirtschaftung – Bewertung nach Einheitswert möglich
- Verpachtung oder Stilllegung – Verkehrswert als Bewertungsgrundlage
- Photovoltaik-Verpachtung – Verkehrswert + Einfluss langfristiger Pachteinnahmen
Wird die Fläche an einen Photovoltaik-Investor verpachtet, steigt der steuerliche Wert zusätzlich. Die Nutzung entscheidet über die Höhe der Erbschaftsteuer.

Flächennutzungsplanung
Die Gemeinde bestimmt die Nutzung von Gebieten, einschließlich der Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen, durch den Flächennutzungsplan. Dieses Instrument ermöglicht es den Gemeinden, den Ausbau erneuerbarer Energien gezielt zu lenken.

Genehmigungsverfahren
Photovoltaikanlagen durchlaufen Genehmigungsverfahren, die von den Gemeinden in enger Kooperation mit den lokalen Bau- und Umweltbehörden durchgeführt werden. Die Gemeinden können maßgeblich darüber entscheiden, ob eine Photovoltaikanlage genehmigt wird oder nicht.

Bürgerbeteiligung
Gemeinden können Bürgerbeteiligungsmodelle unterstützen oder verpflichtend vorgeben, um die lokale Bevölkerung in den Planungsprozess von Photovoltaikanlagen einzubeziehen. Dies ermöglicht den Bürgern, ihre Ansichten und Bedenken einzubringen und trägt gleichzeitig zur Akzeptanz und Unterstützung von PV-Projekten bei.

Kommunale Energiekonzepte
Um ihre Ziele und Strategien für den Ausbau erneuerbarer Energien zu definieren, entwickeln zahlreiche Gemeinden ihre eigenen Energiekonzepte. Photovoltaik spielt dabei oft eine wichtige Rolle, und Gemeinden können Anreize schaffen, um Investitionen in lokale Photovoltaikanlagen zu unterstützen.

Finanzielle Anreize
Gemeinden haben die Möglichkeit, den Bau von Solarstromanlagen durch kommunale Instrumente wie Steuervorteile oder Beteiligungsmodelle zu fördern. Dadurch können sie lokale Investitionen fördern und zugleich die wirtschaftliche Entwicklung auf kommunaler Ebene unterstützen.

Beratung und Information
Wichtige Informationen und Ratschläge werden von Gemeinden für Bürger und Unternehmen zur Verfügung gestellt, die Solarstromanlagen planen. Mit Workshops, Veranstaltungen und Beratungsdiensten können sie das Verständnis für Photovoltaik fördern und potenzielle Investoren unterstützen.
Gemeinden in Deutschland haben durch ihre Planungshoheit, die Gestaltung von Genehmigungsverfahren und Bürgerbeteiligung sowie die Schaffung von Anreizen einen bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung von Photovoltaikprojekten. Ihr Engagement und ihre Entscheidungen beeinflussen maßgeblich, wie und wo Photovoltaikanlagen in der lokalen Gemeinde umgesetzt werden.

Wertermittlung Ackerland
Die Erbschaftsteuer basiert maßgeblich auf dem Wert des Ackerlandes. Die Ermittlung des Wertes erfolgt in der Regel mithilfe des Vergleichswertverfahrens, das Verkaufspreise von ähnlichen Grundstücken in der Nähe verwendet. Dieser Wert wird verwendet, um die Erbschaftsteuer auf das ererbte Ackerland zu berechnen.

Freibeträge
Die Freibeträge für die Erbschaftsteuer variieren abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Der Freibetrag für Kinder und Enkelkinder beträgt 400.000 Euro, während Ehe- und Lebenspartner 500.000 Euro erhalten. Die Freibeträge sind von großer Bedeutung für die Planung der Vermögensübergabe, da sie die Steuerlast deutlich verringern.

Steuerbefreiungen
Land- und forstwirtschaftliche Vermögenswerte können unter gewissen Umständen von der Erbschaftsteuer ausgenommen sein. Dies trifft vor allem zu, wenn ein Familienmitglied den Hof weiterführt. Diese Steuerbefreiungen sind von großer Bedeutung und sollten deshalb in die Nachfolgeplanung einbezogen werden.

Wertsteigerung
Der Bau eines Solarparks hat das Potenzial, den Wert des Ackerlandes zu steigern und dadurch Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer zu haben. Diese Erhöhung des Wertes muss in die Erbschaftsplanung einbezogen werden, da sie eine Erhöhung der Steuern zur Folge haben kann. Es ist von Bedeutung, ein Verständnis für die steuerlichen Auswirkungen dieser Investition zu haben und diese angemessen zu planen.
Es ist kompliziert, das Ackerland zu bewerten und die Erbschaftsteuer zu ermitteln. Es ist daher ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren. Eine genaue Bewertung und optimale Nutzung der steuerlichen Vorteile können von einem Fachmann durchgeführt werden.
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