Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eignen sich nicht besonders wertvolle Flächen wie Agrarflächen, Dächer und Brachflächen für Photovoltaikanlagen. Ausgenommen sind Flächen mit hohen Bodenschätzen, Naturschutzgebiete, Wohngebiete und Gewässerschutzgebiete, um die Umwelt zu schützen.
Außerdem gibt es Vorschriften über die Mindestentfernung zu Straßen und Wohngebäuden sowie Vorschriften über die Flächennutzungsplanung. Technische und wirtschaftliche Aspekte müssen ebenfalls beachtet werden. Für Dächer gelten zusätzliche Regeln, wie Dachrichtung, -neigung und -beschaffenheit. Vor der Installation einer Solarstromanlage ist es ratsam, sich über die geltenden Regelungen zu informieren und gegebenenfalls fachkundige Beratung einzuholen.